Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
STIEGLER & FRIENDS - SCHULE FÜR MUSIK GMBH bietet Instrumentalunterricht als Einzelstunde gemäß der aktuellen Unterrichts- und Kursgebührenordnung an. Eine Unterrichtseinheit dauert 30, 45, 60, 75, 90 oder 120 Minuten (im Jahresdurchschnitt, Änderungen vorbehalten). Im Vordergrund steht bei uns immer der optimale Unterrichtserfolg. Wir empfehlen daher Einzelunterricht, da hier stets individuell auf den jeweiligen Schüler eingegangen werden kann.

§ 2 Unterrichtszeiten
Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich an dem bei Vertragsbeginn festgelegten Tag und Uhrzeit statt. Änderungen sind nach Absprache zwischen Lehrer und Schüler möglich. In den Schulferien (gemäß der allgemeinen Ferienordnung in Bayern) und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. 

§ 3 Unterrichtsbeginn, Vertragsdauer, Kündigungsfrist
Der Unterrichtbeginn kann nicht nur zum Anfang eines neuen Schuljahres, sondern zu jeder gewünschten Zeit erfolgen. Der Unterrichtsvertrag bindet die Vertragspartner für ein Jahr (12 Monate). Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht 3 Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird. 

§ 4 Datenänderung
Falls sich Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Telefon-, Mobil-, Faxnummer oder andere Daten des Schülers ändern, teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig mit.

§ 5 Kursgebühren, Fälligkeit
Sofern nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Unterrichtsgebühren nach der jeweils geltenden Kursgebührenordnung, die wesentlicher Bestandteil des Unterrichtsvertrages ist. Die Unterrichtsgebühr bezieht sich auf das gesamte Vertragsjahr, wird als solche auch berechnet und kann als Jahres- oder Monatsbeitrag (12 Monatsraten pro Jahr) bezahlt werden. Bei Ratenzahlung sind die einzelnen Raten am Ersten des laufenden Monats zur Zahlung fällig. Kommt es zu einem Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen, so wird das geschuldete (restliche) Jahreshonorar insgesamt zur Zahlung fällig. Dies gilt nicht, sofern der Schüler ohne eigenes Verschulden in Verzug gerät.

§ 6 Regelung bei Unterrichtsausfall
Es besteht kein Anspruch des Schülers auf Leistung von Unterrichtsstunden (auch Nachholstunden), die vom Schüler abgesagt oder versäumt werden. Bei Unterrichtsausfall seitens des Musiklehrers wird der Unterricht nachgeholt. Nachholtermine können in den Ferien oder an gesetzlichen Feiertagen stattfinden. Bei Unterrichtsausfall, der auf höhere Gewalt, wie z.B. Witterungseinflüsse, Stau und dergleichen zurückzuführen ist, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Kann der Schüler den Unterricht ausnahmsweise nicht wahrnehmen, muss dies unverzüglich mitgeteilt werden. Erkrankt ein Schüler an einer ansteckenden Krankheit, ist er verpflichtet, uns davon in Kenntnis zu setzen und muss dem Unterricht unbedingt fernbleiben. "Stiegler & Friends" kann generell bei Bedarf Lehrer jederzeit wechseln.

§ 7 Unterrichtsausschluss
Der Musikschüler kann vom Unterricht mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden:
a) sofern der Schüler bzw. dessen gesetzlicher Vertreter in Zahlungsverzug gerät.
b) bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie z.B. Störung des Unterrichts, ungebührlichem Verhalten gegenüber Mitschülern und Lehrkräften.

§ 8 Öffentlichkeitsarbeit
Der Musikschüler bzw. bei Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter willigt mit seiner Unterschrift unter diesen Vertrag ein, dass Fotos, Dias, Video- und Tonmitschnitte sowie andere Medien aus Unterrichtsarbeit und Schulleben, auf denen die Schüler erkennbar sind, zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit für die Schule verwendet werden dürfen.

§ 9 Sonstiges
Die Unterrichts- bzw. Kursanmeldung wird durch Unterschrift rechtsverbindlich. Der Anmeldende bzw. dessen gesetzlicher Vertreter erklärt sich durch seine Unterschrift mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweils geltenden Kursgebührenordnung einverstanden.
Bei Minderjährigen erklärt dessen gesetzlicher Vertreter für etwaige Verbindlichkeiten aufzukommen. STIEGLER & FRIENDS ist bemüht Ihre Wünsche bzgl. Unterrichtsdauer, -form, -ort und -termin zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf Unterrichtsort, -form, -termin und Auswahl des Lehrers besteht nicht. Gerichtsstand ist Hersbruck.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte oder Sätze dieser allgemeinen Unterrichtsbedingungen nicht den gültigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass diese durch entsprechende rechtsgültige Formulierungen ersetzt werden. Der Unterrichtsvertrag in seiner Gesamtheit wird dadurch nicht berührt.

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